Immobilien in Polen kaufen

Polnisch lernen

 
Ich empfehle Ihnen den Polnisch lernen von sprachenlernen24:
"Lernen Sie Polnisch wesentlich schneller als mit herkömmlichen Lernmethoden!"

Immobilienkauf in Polen: Ein Haus am See in Masuren ..., Foto: B.Jäger-Dabek

Seit dem Beitritt Polens zur EU am 1. Mai 2004 wurden auch die Gesetze über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer erneuert. Da die polnischen Politiker jedoch einen Ausverkauf des Landes fürchteten, wurde eine sogenannte Übergangsregelung eingeführt, welche einen Aufkauf der Immobilien durch ausländische Investoren verhindern sollte. Bis zum 1. Mai 2009 musste jeder Erwerb eines Zweithauses in Polen zuerst vom Ministerium für Inneres und Verwaltung genehmigt werden. Der Begriff des Zweithauses umfasst jenen Grundstückserwerb, welcher Wohn- und Erholungszwecken dienen soll. Seit fast fünf Jahren ist diese Übergangsregelung nun abgeschafft, jedoch gibt es immer noch viele wichtige Faktoren, welche man bei einem Immobilienkauf in Polen beachten sollte. Diese werden im Folgenden näher erläutert.

Auf Einschränkungen achten

Auch wenn die Übergangsregelung nicht mehr gilt, gibt es immer noch eine Reihe von Einschränkungen, welche man beim Erwerb eines Hauses oder Grundstücks kennen sollte. Zuerst sollte man sich mit den rechtlichen Grundsätzen des polnischen Grundbuches vertraut machen und die Eigentumsverhältnisse der Immobilie genauestens überprüfen. Wenn man sich auf diesem Gebiet nicht sicher fühlt, sollte man sich nicht scheuen einen Anwalt zu beauftragen, da die Kosten eines Fehlkaufes in keinem Verhältnis zu den Kosten einer rechtlichen Beratung stehen.

EU-Bürger benötigen heutzutage keine Genehmigung für einen Grundstückserwerb in Polen, jedoch darf die erworbene Grundstücksfläche nicht größer als 0,5 Hektar sein. Des Weiteren dürfen sogenannte Zweithäuser nur als Feriendomizil und nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden. Der Erwerb von Grundstücken, die für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, ist voraussichtlich noch bis zum 1. Mai 2016 genehmigungspflichtig. Wenn die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt, ist der Vertrag ungültig. Unverzichtbar ist die Hinzuziehung einer Immobilienbewertung, um zu prüfen, ob der geforderte Kaufpreis angemessen ist. Eine Online-Wertermittlung, wie sie von Immobilienscout24 angeboten wird, ist
sowohl sehr kostengünstig als auch einfach und zeitsparend durchzuführen. Auf diese Weise lässt sich der Wert der Immobilie zuverlässig ermitteln, ohne dass unnötige Kosten entstehen oder viel Zeit durch das Warten auf einen geeigneten Sachverständigen verloren geht.

Über Brigitte Jaeger-Dabek 1608 Artikel
Brigitte Jäger-Dabek kennt Polen seit vielen Jahren und ist als freie Journalistin Polen-Expertin. Sie ist Autorin des preisgekrönten Buchs "Länderporträt Polen".