Immobilienerwerb in Polen als Ausländer – Was ist zu beachten?

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Immobilien sind gefragt im Storchenland und Naturrparadies PolImmobilien sind gefragt im Naturparadies Polen, Foto: © iStock.com/tmeks

Seitdem 2009 die Beschränkungen für Immobilienerwerb in Polen gefallen sind, kaufen immer mehr Deutsche Grundstücke und Häuser. Zwar ist inzwischen der große Boom vorbei, doch es gibt immer noch interessante Objekte. Obwohl die Rechtslage für den Grundstückserwerb in Polen für Deutsche deutlich besser geworden ist, gibt es immer noch eine Reihe von Einschränkungen, die zu beachten sind.

So läuft ein Immobilienkauf in Polen ab

Immobilien können in Polen entweder direkt vom Eigentümer oder durch Vermittlung eines Maklers erworben werden. Ein polnischer Makler muss hierfür über eine Lizenz verfügen und die Vermittlung ist gesetzlich geregelt. Wie in Deutschland erfolgt der Kauf über eine notarielle Urkunde – dem Kaufvertrag. Für den Erwerb reicht der notarielle Kaufvertrag, eine gesonderte Eigentumsübertragung findet nicht statt.

Die anfallenden Kosten für einen Immobilienkauf in Polen

Bei einem Immobilienerwerb in Polen fallen drei unterschiedliche Gebühren an:

  • Notarkosten
  • Stempelsteuer (Gerichtsgebühr)
  • eventuell Maklergebühr

Die Höhe der Notarkosten ist abhängig vom Wert der Immobilie und ist gesetzlich geregelt. Die anfallenden Gebühren sind in der Regel vom Käufer zu tragen. Die Stempelsteuer fällt ausschließlich bei Privatpersonen an, ansonsten ist Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Stempelsteuer beträgt zwei Prozent des Marktwerts der Immobilie. Die anfallenden Gerichtsgebühren belaufen sich auf 150 bis 200 PLN und werden vom Notar erhoben.

Die Formvorschriften für einen Immobilienkauf in Polen

Neben dem notariell beglaubigten Kaufvertrag darf in Polen eine Immobilie nicht unter dem Vorbehalt einer Frist oder sonstiger Bedingung übertragen werden. Die Übertragung des Eigentumsrechts erfolgt sofort im Grundbuch. Beschränkungen für den Erwerb einer Immobilie durch Ausländer gibt es noch immer beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke – hierfür ist eine Genehmigung des polnischen Ministeriums für Innere Angelegenheiten notwendig.

Darauf sollten Käufer achten

Käufern ist geraten, Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Dieses enthält Angaben über den Eigentümer, über etwaige Hypotheken, Lasten oder andere Rechte und Forderungen. Ist ein Makler eingeschaltet, sollte dessen Lizenz geprüft werden.

Sicherung des Erwerbs vor Vertragsschluss

Gemäß polnischen Rechts kann der Käufer einen Vorkaufvertrag abschließen, indem sich die Parteien verpflichten, einen versprochenen Kaufvertrag abzuschließen.

Die Lastenfreistellung einer polnischen Immobilie

Erwirbt ein Käufer ein bereits mit einer Hypothek belastetes Grundstück, so geht diese auf den Erwerber über. Wenn gewünscht, kann der Erwerber mit Zustimmung des Verkäufers dessen Verbindlichkeiten übernehmen. Zahlt der Schuldner die Hypothek, so wird diese auf Antrag aus dem Grundbuch gelöscht.

Rechte beim Erwerb einer mangelhaften Immobilie

Wie in Deutschland stehen hier dem Käufer Gewährleistungsrechte zu. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung verlangen. Werden die Mängel unverzüglich beseitigt, besteht dieses Recht nicht.

Foto: © iStock.com/tmeks

Über Brigitte Jaeger-Dabek 1608 Artikel
Brigitte Jäger-Dabek kennt Polen seit vielen Jahren und ist als freie Journalistin Polen-Expertin. Sie ist Autorin des preisgekrönten Buchs "Länderporträt Polen".