Zur Kur nach Polen – Was zahlt die Krankenkasse?

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Zur Kur nach Polen: PolanicaZdroj

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Grundsätzlich ist eine Kur innerhalb der EU immer möglich. Deshalb können deutsche Patienten von ihrer Krankenkasse auch Kurleistungen in Polen in Anspruch nehmen, denn seit dem 1.Mai 2004 ist unser Nachbarland EU-Mitglied.

Voraussetzung ist zunächst einmal, dass der Hausarzt oder ein Facharzt die Kur verordnet. Im Einvernehmen mit dem verordnenden Arzt können die richtige Kurart und der Kurort in Polen ausgewählt werden, der die ausgewählten Anwendungen auch anbietet. Zu den genehmigten Kurarten gehören sowohl ambulante Vorsorgeleistungen (oft auch offene Badekur genannt), als auch stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen. Weiter sollte am Kurort medizinisches Personal tätig sein, das auch deutsch spricht, das ist für viele Krankenkassen Voraussetzung für eine Genehmigung. Im Übrigen haben die Krankenkassen mittlerweile auch schon Kooperationsverträge mit vielen polnischen Kureinrichtungen geschlossen, da ist dann schon alles vorab geklärt. Auch die Krankenkassen beraten daher gern bei der Wahl des richtigen Kurorts. Ist dann ein geeigneter Kurort gefunden und auch die Art der Kur genehmigt, steht einer Kur in Polen nichts mehr im Weg. Eine weitere in Polen mögliche Kurart ist übrigens die „Mutter und Kind Kur“.

Ist die Kur in Polen dann genehmigt, muss sie binnen sechs Monaten angetreten werden. Bei „ambulanten Vorsorgeleistungen“ muss beim Arbeitgeber Urlaub genommen werden. Nicht auf den Urlaub angerechnet werden „stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen“, dort läuft die Krankschreibung für die Zeit der Kur in Polen weiter.

Wenn denn also alles Bürokratische geklärt ist, zahlen deutsche Krankenkassen einen Zuschuss von bis zu 13 Euro pro Tag für die Dauer des Kuraufenthalts in Polen, dazu die verordneten Kuranwendungen und den Kurarzt. Der Eigenanteil des Patienten beträgt 10 Prozent plus Rezeptgebühren.

Unbedingt sollte man mit der Krankenkasse über die Abrechnungsmodalitäten sprechen. Teilweise rechnen die Kassen direkt mit dem Kurhaus in Polen ab, teils aber nach dem Erstattungsmodell. Das bedeutet dann, dass ein deutscher Patient den Arzt, die Anwendungen und die Aufenthaltskosten in Polen selbst bezahlen muss. Er kann sich dann nach der Rückkehr die Kosten von seiner Krankenkasse erstatten lassen, vorausgesetzt, er hat in Polen eifrig Belege gesammelt.

Die Krankenkassen haben offenen Ohren für den Wunsch, eine verordnete und genehmigungsfähige Kur in Polen durchzuführen. Dabei sparen sie nämlich nicht unbeträchtliche Summen ein, vergleichbare Leistungen sind in Polen bei gleichem Standard wesentlich günstiger zu haben als in Deutschland oder Westeuropa.

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Über Brigitte Jaeger-Dabek 1608 Artikel
Brigitte Jäger-Dabek kennt Polen seit vielen Jahren und ist als freie Journalistin Polen-Expertin. Sie ist Autorin des preisgekrönten Buchs "Länderporträt Polen".