Nach jahrelangen Kontroversen und Diskussionen hat der Bundestag im Dezember 2008 beschlossen, nun doch ein Vertriebenen-Zentrum zu bauen. An zentraler Stelle in Berlin soll in einer Dokumentationsstätte das Schicksal der Vertriebenen und Flüchtlinge thematisiert werden, wie es der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vorsah.
In Polen hatte es von beginn der Diskussion um das vom Bund der Vertriebenen und seiner Vorsitzenden Erika Steinbach initiierte Projekt „Zentrum gegen Vertreibung“ großen Widerstand gegeben. Man argwöhnte, Deutschland wolle die Geschichte nun einseitig umdeuten und selbst in die Opferrolle schlüpfen. Vor allem wurde zu bedenken gegeben, dass damit in Vergessenheit geraten könnte, dass Flucht und Vertreibung eine Vorgeschichte haben und nicht etwa singuläre Verbrechen gewesen sein. Auch gegen Berlin als Stadtort des „Zentrums gegen Vertreibung“ gab es Proteste in Polen. Schließlich, so meinte man in Polen, seien die Verbrechen von Berlin ausgegangen und in der Reichshauptstadt geplant worden.
Zwar ist der Name „Zentrum gegen Vertreibung“ nach dem Bundestagsbeschluss vom 4. Dezember 2008 weggefallen, der Standort der Gedenkstätte aber wird Berlin sein. Schwerpunkt der Vertriebenenausstellung soll das Schicksal der deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen sein. Das Leid anderer europäischer Vertriebener soll ebenfalls dokumentiert werden, allerdings in geringerem Umfang.
Insgesamt soll im Deutschlandhaus in der Nähe des Potsdamer Platzes bis 2011 eine 1200 Quadratmeter große Dauerausstellung für rund 10 Millionen Euro installiert werden.
Träger wird die „Stiftung Deutsches Historisches Museum“ sein. Eine unselbständige „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ wird das Projekt leiten. Der 13-köpfigen Stiftungsrat wird aus zwei Mitgliedern des Bundestages an, je einem Vertreter von Auswärtigem Amt und Innenministerium sowie dem Kulturstaatsminister, je einem Mitglied der Evangelischen und der Katholischen Kirche sowie des Zentralrats der Juden – und drei Vertretern des Bundes der Vertriebenen, unter ihnen Erika Steinbach. Zweck dieser Stiftung ist es laut Gesetzestext, „im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten“.
Besonders die Mitwirkung des BdV hatte in Polen heftige Proteste verursacht. Spätestens in der Diskussion um das „Zentrum gegen Vertreibung“ wurde die BdV-Vorsitzende Erika Steinbach endgültig zum „roten Tuch“ in Polen. Bereits in den Jahren zuvor hatte sie immer wieder durch die Versöhnung wenig fördernde Äußerungen die Polen verärgert. Unvergessen ist in Polen auch , dass die CDU-Abgeordnete Steinbach 1990 gegen den deutsch-polnischen Grenzvertrag gestimmt hatte.
(c)Brigitte Jäger-Dabek