Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen wegen der Begünstigung der illegalen Inhaftierung und Folterung von mindestens zwei des Terrorismus verdächtigten Personen in einem geheimen CIA-Gefängnis in Masuren verurteilt. Wird das Urteil rechtskräftig, werden Schmerzensgeldzahlungen von je 100.000 Euro an die Kläger Abd ar-Rahim an-Naschiri und Abu Zubaida fällig, die derzeit in Guantanamo inhaftiert sind.
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