Polens Ministerpräsident Donald Tusk will mit einer Verfassungsänderung die Macht des polnischen Präsidenten beschneiden und ein Kanzler-Systemdeutschen Vorbilds einführen.
Mit einer Verfassungsänderung will Polens Ministerpräsident Donald Tusk die Macht des Präsidenten beschränken. Die Vorschläge des 52jährigen Vorsitzenden der liberalkonservativen Regierungspartei Vürgerplattform PO laufen auf eine Änderung des Regierungssystems hinaus und würden aus dem Präsidialsystem mit einem Staatspräsidenten, der starke politische Rechte hat, ein Kanzler-System machen, das dem der Bundesrepublik sehr ähnlich wäre.
Das politische Warschau zeigte sich überrascht auf Tusks Vorstoß bei der Pressekonferenz zum zweijährigen Bestehen seiner Regierung. Nicht einmal der Koalitionspartner PSL (Bauernpartei) scheint informiert worden zu sein. Folgende Änderungen sehen die Pläne Tusks vor:
• Verringerung der Zahl der Abgeordneten in Sejm und Senat, Änderung des Wahlsystems
• Abschaffung der Direktwahl des Präsidenten. Nicht mehr vom Volk, sondern von der aus Sejm und Senat bestehenden Nationalversammlung soll der Präsident gewählt werden.
• Die Einwirkungsmöglichkeiten des Präsidenten auf die Politik sollen beschnitten werden. Vort allem soll der Präsident das Recht verlieren, Gesetze mit seinem Veto-Recht zu blockieren. Er soll eine repräsentierende Funktion erhalten
Hintergrund dieser Pläne zur Verfassungsänderung ist der seit Amtsantritt der Regierung Tusk im Herbst 2007 schwelende Dauerkonflikt zwischen Kabinett und Präsident. Wie Tusk erläuterte, soll die Macht des Präsidenten zugunsten der des Regierungschefs eingeengt werden, das Kabinett die ganze Verantwortung für die exekutive Gewalt tragen. „Mit diesen Änderungen möchte ich die Temperatur und das Niveau des politischen Konflikts senken,“ sagte Tusk am Samstag, den 21. November auf einer Pressekonferenz in Warschau.
Die geplante Änderung der Verfassung soll den Dauer-Clinch zwischen Premier und Präsident beseitigen. Man stritt sich unter anderem über die Kompetenzen in der Außenpolitik so um die Teilnahme an EU-Gipfeltreffen. Obendrein verhinderte der nationalkonservative Staatspräsident mit seinem Veto mehrere wichtige Reformvorhaben der Regierung. Die derzeit geltende polnische Verfassung ist seit 1997 in Kraft und grenzt die Kompetenzen von Premier und Präsident nicht in allen Bereichen klar voneinander ab.
Nch dem Willens Tusks soll die Reform bereits vor der Präsidentenwahl im Oktober 2010 in Kraft treten. Donald Tusk ließ dabei weiter offen, ob er selbst für das Präsidentenamt kandidieren wird.
Für die Durchsetzung der Verfassungsreform fehlen Tusk derzeit allerdings die Mehrheiten, denn für eine Verfassungsänderung bedarf es in Polen einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Er ist daher auf die Mitarbeit der Opposition angewiesen.