Polen wird Roman Polanski nicht verhaften oder an die USA ausliefern

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Filmregisseur Roman Polanski, Foto: Georges Biard, CC-BY-SA-3.0Die USA bleiben hartnäckig, und verlangen zum wiederholten Mal von Polen die Verhaftung des 81-jähringen polnischen Starregisseurs Roman Polanski. Das geschah, als bekannt wurde, dass Polanski als Holocaustüberlebender zur Eröffnung des Warschauer Museums zur Geschichte der Juden in Polen nach Warschau reisen würde.

Vor 36 Jahren hatte Polanski eine damals Dreizehnjährige sexuell missbraucht, und wurde wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen“ angeklagt.  Der Filmregisseur traf mit der amerikanischen Staatsanwaltschaft eine Vereinbarung, sein Filmprojekt binnen 90 Tagen abzuschließen und sich dann der Staatsanwaltschaft wieder zu stellen. Daraufhin wurde er nach 42 Tagen Haft freigelassen. Doch floh Polanski vor Fristablauf nach Europa. Seit dieser Zeit versucht die amerikanische Gerichtsbarkeit, den Regisseur zur Rechenschaft zu ziehen und ausliefern zu lassen. Das damalige Opfer Samantha Geimer hat bereits im Oktober 2010 einen Antrag auf Einstellung gestellt.

Nach dem die amerikanische Staatsanwaltschaft wegen dieses Sexualdelikts einen Antrag auf Verhaftung Polanskis an die polnische Generalstaatsanwaltschaft in Warschau gestellt hatte, war der wegen eines Verfahrensfehlers – der Antrag war nicht ins Polnische übersetzt worden – zurückgewiesen worden. Nachdem das US-Gesuch nun korrekt in Übersetzung vorliegt, wurde deutlich, dass dies die Vorstufe zu einem Auslieferungsantrag ist. Das Ansuchen wurde nun von der Generalstaatsanwaltschaft geprüft. Polanski meldete sich bei der Krakauer Staatsanwaltschaft, ließ sich dort vernehmen, gab alle Kontaktdaten an, und versicherte, jederzeit zur Verfügung zu stehen. Polanski, der polnischer und französischer Staatsbürger ist, bekam daraufhin die Genehmigung der Generalstaatsanwaltschaft, Polen jederzeit wieder verlassen zu dürfen.

Die Polnische Generalstaatsanwaltschaft kommt somit dem Antrag der USA nicht nach und weist ihn zurück. Schon 2010 hatte sie einmal erklärt, dass Polanskis Tat sei nach polnischem Recht verjährt sei . Da das in den USA nicht der Fall sei, wäre zwar die Verhaftung im Zuge des Rechtshilfeabkommens möglich, nicht aber die Auslieferung, lautete die Begründung.

Der stellvertretenden Außenministers Rafal Trzaskowski erklärte beim polnischen TV-Sender „TVN24“ Polen sähe keinen Anlass, Roman Polanski festzunehmen und an die USA auszuliefern. Man könne nur jemanden ausliefern, wenn das Verbrechen auch in Polen weiter verfolgt werde, das aber sei nicht der Fall kommentierte Trzaskowski.

Über Brigitte Jaeger-Dabek 1608 Artikel
Brigitte Jäger-Dabek kennt Polen seit vielen Jahren und ist als freie Journalistin Polen-Expertin. Sie ist Autorin des preisgekrönten Buchs "Länderporträt Polen".