Die Verkehrsregeln in Polen unterscheiden sich seit em EU-Beitritt des Landes kaum von denen in Deutschland. Zu beachten ist vor allem, dass in Polen ganzjährig auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss! Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet! Contents
Zugelassene HöchstgeschwindigkeitGültige Tempolimits in Polen
Bei kleinen Ortschaften markieren die grünen Ortstafeln Beginn und Ende der Tempobeschränkung. Bei größeren Ortschaften sind am Anfang und Ende schwarz-weiße Schilder mit einer deutlich sichtbaren Stadtsilhouette angebracht. Innerhalb dieses Bereichs gilt grundsätzlich die reduzierte Geschwindigkeit für geschlossene Ortschaften. Mit Radarkontrollen muss gerechnet werden! Sicherheitsgurte und Kinder im PkwAlle Autoinsassen – egal ob sie hinten oder vorn sitzen – müssen sich in Polen anschnallen. Kinder bis zu 12 Jahren bzw. bis zu einer Körpergröße von 150 cm müssen in zugelassenen Kindersitzen gesichert werden. Grüner Abbiegepfeil an der AmpelAnders als in Deutschland und in einigen anderen europäischen Ländern bedeutet ein grüner Leuchtpfeil neben der roten Ampel in Polen nicht freie Fahrt für Rechtsabbieger. Man hat in Polen den Wagen an der Ampel zu stoppen und darf dann weiterfahren, wenn Fußgängerüberweg und Kreuzung frei sind. Handybetrieb während der FahrtWährend der Fahrt darf der Fahrer wie in Deutschland auch in Polen nur dann telefonieren, wenn er über eine Freisprechanlage verfügt. Parken in PolenIn vielen Innenstädten in Polen ist das Parken wie bei uns gebührenpflichtig. Dort gibt es Parkscheinautomaten. Wer ohne Parkschein oder an nicht erlaubten Stellen parkt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Sowohl in den größeren Städten als auch in vielen Ferienzentren gibt es bewachte Parkplätze, auf denen man sein Fahrzeug stunden- oder tageweise gegen Gebühr abstellen kann. Obendrein ist das Auto dort bewacht. Autofahren und AlkoholAlkohol am Steuer ist in Polen so gut wie verboten. Der für Kfz-Fahrer zulässige Alkoholgehalt im Blut beträgt 0,2 Promille. Beim Überschreiten von 0,5 mg/l Blutalkohol liegt bereits eine Straftat vor, die bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug kosten kann. Was tun bei einem Unfall |