Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Zwischen Deutschland und Polen gilt seit dem EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004 Reisefreizügigkeit. Da Polen am 21.12.2007 auch dem Schengener Abkommen beigetreten ist, sind seitdem auch die Kontrollen auf beiden Seiten der deutsch-polnischen Grenzen entfallen.

Dennoch müssen Reisende sich bei der Einreise nach Polen genauso ausweisen können, wie im Inland. Deutsche Staatsangehörige brauchen also Reisedokumente, mit denen sie sich ausweisen können. Ausreichend sind dafür sowohl der Reisepass, ein vorläufiger Reisepass, ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Auch en Kinderausweis nach dem alten Muster reicht aus. Für alle diese Dokument gilt zwingend, dass sie gültig sein müssen. Als nicht mehr gültig sind seit dem 26.06.2012 Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Bei Doppelstaatsangehörigkeit gilt diese Regelung: Deutsche, die auch einen polnischen Pass haben, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Pass oder Ausweis ausweisen.

Einreise mit Haustieren

Für die Mitnahme von Haustieren nach Polen gelten die EU-weit üblichen Auflagen. Auch für die Enreise nach Polen mit Hund oder Katze braucht man einen EU-Heimtierausweis. Dieser Ausweis dient als Nachweis dafür, dass das Tier die vorgeschriebenen Impfungen gegen Tollwut ordnungsgemäß erhalten hat. Dazu muss jedes Tier unverwechselbar mit Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein.

Detaillierte Informationen zur Reise mit Haustieren in andere EU-Länder finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Besondere Zollvorschriften

  • Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 Euro oder mehr muss in Polen, wie in allen EU-Ländern deklariert werden.
  • Die Ausfuhr von Gegenständen aus der Zeit vor 1945 insbesondere Kulturgüter wie Bücher, Kunstgegenstände und Schmuck aber auch von antiken Möbeln und ähnlichen kulturhistorisch bedeutsamen Gegenständen, unterliegt besonderen Beschränkungen. Die Ausfuhrmöglichkeit sollte in jedem Fall überprüft werden. Der jeweilige Händler wird bei Beschaffung der Ausfuhrerlaubnis behilflich sein, oder sie bereits vorliegen haben.
  • Zwar gelten die Regelungen des EU-Binnenmarktes, doch bei der Wiedereinreise nach Deutschland sollte man unbedingt beachten, dass die Freimenge für Zigaretten seit 01.01.2009 auf 800 Stück pro Person begrenzt ist.

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