Welche Unternehmensform für eine Firmengründung in Polen

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Beabsichtigen Sie als Unternehmer eine Firma in Polen zu gründen? Dann stellt sich schnell die Frage, welche Unternehmensform sich am besten eignet. Ein Problem, welches wir mit ihnen in diesem Artikel lösen möchten.

Möchten Sie als seriöser Unternehmer in Polen auftreten, so empfiehlt es sich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Dort auch unter dem Namen spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia bekannt.

Ablauf der Gründung einer polnischen GmbH

Für viele Unternehmer ist der polnische Markt noch recht unbekannt, aber er weckt nach und nach ein größeres Interesse. Die geschäftlichen Tätigkeiten, ob in der Wirtschaft oder Industrie, und auch bei einem Internet-Start-up sind dem Deutschen Business sehr ähnlich.

Entscheiden Sie sich für die Rechtsform einer polnischen GmbH, fallen viele Formalitäten an. Ohne diese ist eine Eintragung der Firma im polnischen Handelsregister aussichtslos. Beabsichtigen Sie eine Firmengründung in Polen, so empfiehlt es sich vorab eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wohingegen bei einer deutschen GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro anfällt, benötigt es in Polen eine minimale Einlage von circa 1250 Euro. Mit etwas Umständlichkeiten lässt sich eine polnische GmbH auch mit nur einer Person gründen.

Sie benötigen zur Gründung ebenfalls wie in Deutschland einen Gesellschaftsvertrag, welcher im Beisein des polnischen Notars zu unterzeichnen ist. Im selben Schritt oder vielmehr direkt im Anschluss ist der Vorstand zu wählen. Dieser vertritt die Gesellschaft in allen weiteren Schritten.

Bei ausländischen Vorstandsmitgliedern ist es wichtig, deren Adresse im Handelsregister einzutragen und inklusive Unterschriftmuster beim Gericht zu hinterlegen. In diesem Schritt fallen Kosten in Höhe von ca. 175 Euro an.

Nach erfolgter Unterschrift des Gesellschaftsvertrages sollten Sie, wenn nicht bereits im Vorfeld erledigt, sich passende Geschäftsräumlichkeiten anmieten. In denen die Gesellschaft ihren Sitz hat. Bis dahin nennt sich die Firma GmbH in Organisation.

Sofern alle angegeben Schritte vollständig erledigt sind, kann die Eintragung beim Handelsregister erfolgen. Für die Eintragung fallen Gerichtskosten in Höhe von ungefähr 150 Euro an.

Das sind die grundlegenden Schritte zur Gründung einer polnischen GmbH.

 

Über Brigitte Jaeger-Dabek 1608 Artikel
Brigitte Jäger-Dabek kennt Polen seit vielen Jahren und ist als freie Journalistin Polen-Expertin. Sie ist Autorin des preisgekrönten Buchs "Länderporträt Polen".