Der polnische Filmregisseur Roman Polanski, Foto: Zff2012, CC BY-SA 3.0
Das Krakauer Bezirksgericht hat entschieden, den polnischen Filmregisseur Roman Polanski nicht in die USA auszuliefern., Die US-Behörden hatten die Auslieferung wegen eines vierzig Jahre zurückliegenden Sexualdelikts verlangt. Damals hatte Polanski im Jahr 1977 Sex mit einer Dreizehnjährigen in Los Angeles. Damals musste er 42 Tage in einem Staatsgefängnis verbringen, wo er einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen wurde.
Polanski wurde damals festgenommen und gestand den Sex mit der Jugendlichen. Er blieb 42 Tag im Gefängnis und wurde dann bis zur Verkündung des Strafmaßes vorläufig freigelassen. Seine Freiheit nutzte Polanski zur Flucht. Er befürchtete, dass die Strafe höher ausfallen würde, als in einem Deal mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt.
Auf den Deal mit der amerikanischen Anklagebehörde berief sich Polanskis Anwalt.. Es habe im damaligen Verfahren eine Einigung gegeben. Polanski sei geständig gewesen, habe eine kurze Gefängsnisstrafe abgebüßt und die Staatsanwaltschaft habe alle weiteren gegen Polanski gerichteten Vorwürfe zurückgezogen. Diesen Argumenten folgte Richter Dariusz Mazur und deutete die Aktion der amerikanischen Anklagebehörden als unverhältnismäßig. Zudem sei Polanski 82 Jahre alt undkeine Gefahr für die Allgemeinheit. Zudem ist Polanski kein amerikanischer Staatsbürger, er ist Bürger Frankreichs und Polens.
Das damalige Opfer Samantha Geimer hat mehrfach gefordert, die Verfolgung Polanskis einzustellen, er stelle keine Bedrohung dar. Sie habe genug von dem Jahrzehnte währenden Aufsehen und einem lebenslangen Leben als Opfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.