Deutschland muss Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer neu regeln.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden: Die bisherige deutsche Regelung der Entsendung polnischer Arbeitnehmer nach Deutschland verstößt gegen das EU-Recht der Dienstleistungsfreiheit. Nach geltendem deutschen Recht nämlich dürfen nur Firmen mit Sitz in Deutschland Verträge mit polnischen Unternehmen über die Entsendung polnischer Arbeitskräfte nach Deutschland abschließen. Genau das aber hält der Europäische Gerichtshof für diskriminierend. Der höchste Gerichtshof der EU entschied in der Rechtssache C 546/07, diese deutsche Regelung sei eine „unmittelbare Diskriminierung“ anderer EU-Staaten.

Da es sich bei solchen Werkverträgen um Vereinbarungen zwischen Polen und Deutschland um Vereinbarungen von zwei Mitgliedsstaaten handele, müsse auch zwingend das Recht der Gemeinschaft angewendet werden. Der Einwand, die Einhaltung der Arbeitnehmerentsenderegeln seien leichter zu überwachen, wenn der Firmensitz in Deutschland läge, rechtfertige keine Einschränkung der Grundrechte.

Eine ebenfalls den Arbeitsmarkt betreffende Rüge der EU-Kommission an Deutschland hingegen schmetterte der Europäische Gerichtshof ab. Nach der Sonderregelung, die Österreich und Deutschland hatten der Arbeitnehmerfreizügigkeit von Bürgern der neuen EU-Mitgliedsländern 2004 per Sonderreglung Beschränkungen auferlegt. Darunter war auch die Klausel, dass die Einstellung von Arbeitnehmern der neuen EU-Länder – darunter Polen – in solchen Arbeitsamtsbezirken verhindert werden konnte, in denen die Arbeitslosenquote um mehr als 30% über dem Landesdurchschnitt liegt. Die EU-Kommission hatte die deutsche Praxis gerügt, einige Arbeitsamtsbezirke jeweils so zu umgrenzen, dass sie die Überschreitung der Arbeitslosenquote erreiche. Das verstoße gegen die Stillhalteklausel in den Beitrittsverträgen, meinte die EU-Kommission. Der EU-Gerichtshof sah das nicht als gegeben und widersprach der Rüge.

Die deutsche Praxis schaffe keine restriktiveren Bedingungen, wenn man mit der Ausweitung der Arbeitsamtsbezirke der geänderten Lage auf dem Arbeitsmarkt folge.

Über Brigitte Jaeger-Dabek 1608 Artikel
Brigitte Jäger-Dabek kennt Polen seit vielen Jahren und ist als freie Journalistin Polen-Expertin. Sie ist Autorin des preisgekrönten Buchs "Länderporträt Polen".