Polen wegen Diskriminierung Homosexueller verurteilt

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Polens Konservative haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage erlitten. Piotr Kozak, ein polnischer Homosexueller, hatte dort gegen die Diskriminierung seitens des polnischen Staates geklagt und am Dienstag, den 2. März Recht bekommen.

Der Rechtsstreit zog sich viele Jahre durch alle polnischen Instanzen, bevor er in Straßburg landete. Es begann mit dem Tod von  Kozaks Lebenspartner 1998, das schwule Paar lebte seit 1989 in einer Wohnung der kommunalen Wohnungsgesellschaft, der Mietvertrag nannte Kozaks Partner als Mieter.

Nach dem Tod seines im Urteil T.B. genannten langjährigen Partners wollte der heute 50jährige Piotr Kozak den Mietvertrag übernehmen und richtete einen entsprechenden Brief an den Stadtpräsidenten der Stadt Stettin. Dieser lehnte jedoch ab. Nun begann Kozaks Marsch durch die Instanzen. Er klagte mit der Begründung, das polnische Hinterbliebenenrecht gestatte es dem überlebenden Partner in der gemeinsamen Wohnung zu verbleiben, und in den Mietvertrag einzutreten. Mit dieser Klage scheiterte er in zwei Instanzen. Das Regionalgericht urteilte, dieses Recht stünde in Polen nur Hinterbliebenen aus heterosexuellen Partnerschaften zu, denn Artikel 18 der polnischen Verfassung definiere die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau. Die Anrufung der höchstrichterlichen Instanz, also des obersten polnischen Gerichtshofes ließ der Urteilsspruch nicht zu, auch eine Auslegungshilfe wurde dort vom Regionalgericht nicht erbeten.  Damit war Kozak jeglicher weiterer Rechtsweg in Polen verbaut und auch das rügte das Straßburger Gericht.

Der Gerichtshof für Menschenrechte sah im Fall Kozak eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Das Gericht sah in seiner Urteilsbegründung sehr wohl, dass eine Balance zwischen dem Schutz der klassischen Familie und dem Diskriminierungsverbot sexueller Minderheiten schwierig sei, und ein Ungleichbehandlung nicht generell inakzeptabel sei, doch mahnte der Europäische Gerichtshof an die Entwicklung in den Gesellschaften zu akzeptieren und die Tatsache, dass es mehr als einen möglichen Weg gibt, seinen Leben zu leben. Vor allem dürften dabei jedoch die Minderheitenrechte nicht derart ignoriert werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass es so zu einem landesweiten Ausschluss aus dem Recht auf Verbleib in der Wohnung von Menschen aus homosexuellen Partnerschaften käme.

Das Straßburger Gericht urteilte einstimmig, dass Polen durch die Nichtanerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften das Diskriminierungsverbot in Artikel 14 und den Schutz des Privat- und Familienlebens in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe.

„Das ist ein sehr wichtiges Urteil. Denn es zeigt eine deutliche Ungleichbehandlung vor dem Gesetz. Es gibt sicher noch viele Fälle dieser Art, denn in unserem Land gibt es viele Gesetze, die Menschen nicht gleich behandeln,“ kommentierte Yga Kostrzewa, Sprecherin von Lambda in Warschau, einer Gruppe, die sich für die Rechte Homosexueller in Polen einsetzt.

Ewa Siedlicka kommentierte in der liberalen polnischen Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ in ihrem Artikel „Homoseksualny zwi?zek nie gorszy“ (Homosexuelle Beziehungen sind nicht schlechter), die polnischen Gesetzgeber verhielten sich bisher so, als ob es andere als heterosexuelle Partnerschaften gar nicht gäbe. Das Signal aus Straßburg bedeute für die Zukunft, dass man die Minderheiten endlich respektieren müsse, wird Krystian Legierski zitiert, ein Aktivist für die Rechte von Lesben und Schwulen in Polen. Die Tageszeitung Dziennik – Gazeta Prawna stellt das Thema in der Ausgabe vom 3. März als Aufmacher heraus und hält das Urteil gar für einen Meilenstein hin zur Legalisierung der Homosexuellen-Ehe. Immerhein sei dies das erste Urteil, das überhaupt offen über die Diskriminierung von Homosexuellen in Polen spricht und die Diskriminierung Homosexueller in Polen überhaupt erwähne.

Das Urteil der Sache „Kozak vs. Poland“ ist unter diesem Link abrufbar:
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=863748&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649

Über Brigitte Jaeger-Dabek 1608 Artikel
Brigitte Jäger-Dabek kennt Polen seit vielen Jahren und ist als freie Journalistin Polen-Expertin. Sie ist Autorin des preisgekrönten Buchs "Länderporträt Polen".