Heiraten in Polen: Die Voraussetzungen

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Heiraten in Polen, Foto: pixabay.com/CC0

Heiraten in Polen, Foto: pixabay.com/CC0

Auch als deutscher Staatsbürger ist es grundsätzlich möglich, in unserem Nachbarland Polen zu heiraten. Dafür stehen eine Menge romantischer Locations wie beispielsweise die Märchenschlösser im Hirschberger Tal oder die stillgelegten Bergwerke in Zabrze zur Verfügung. Allerdings unterscheiden sich die Rahmenbedingungen ein wenig von jenen in Deutschland. Das gilt vor allem für Ausländer, die in Polen heiraten möchten.

Welche Dokumente und Unterlagen werden benötigt?

Vieles läuft auch bei polnischen Trauungen wie hierzulande ab. Auch dort tauschen die Eheleute ihre Ringe aus und ob die Eheringe Weißgold, Gelbgold, Rotgold oder Platin sind, darf das Brautpaar auch hier allein entscheiden.

Für eine Trauung beim Standesamt in Polen benötigen heiratswillige Paare die folgenden Dokumente:

  • Einen Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Abschrift der Geburtsurkunde
  • Geschiedene Personen benötigen eine Heiratsurkunde mit einem Scheidungsvermerk beziehungsweise ein Gerichtsurteil mit einem Rechtskraftvermerk
  • Verwitwete Personen benötigen eine Todesurkunde des ehemaligen Partners

Ausländer müssen auch noch ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Wer nicht in Polen gemeldet oder polnischer Staatsbürger ist, benötigt ein Zeugnis, das bestätigt, dass die rechtliche Freiheit zur Eheschließung besteht. Dieses sogenannte Ehefähigkeitszeugnis kann beim zuständigen Standesamt in Deutschland beantragt werden.

Damit das Zeugnis ausgestellt wird, muss der Antragsteller volljährig und geschäftsfähig sein, es darf keine bestehende Ehe vorliegen und es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den zukünftigen Eheleuten bestehen.

Vorsicht: Mitunter prüfen die deutschen Standesämter sehr genau und es kann mehrere Monate dauern, bis das Zeugnis ausgestellt wird. Es empfiehlt sich deshalb, das Ehefähigkeitszeugnis rechtzeitig zu beantragen.

Die Gültigkeit ist auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt. Danach muss es neu beantragt werden. Die Kosten dafür belaufen sich je nach Standesamt auf etwa 40 bis 80 Euro.

Für die kirchliche Trauung sind zusätzliche Unterlagen erforderlich

Wer sich in Polen auch noch kirchlich trauen lassen möchte, benötigt noch ein paar weitere Dokumente. Dazu gehören:

  • Der Taufschein
  • Die Firmungsurkunde
  • Die Bescheinigung über die Absolvierung eines Ehe-Vorbereitungskurses
  • Die Namen der Trauzeugen
  • Eine Bescheinigung über die Ablegung einer Beichte (kurz vor der Eheschließung)

Für kirchliche Trauungen gibt es in Polen keine feste Gebührenordnung. Allerdings wird dafür eine Spende erwartet. Die jeweilige Höhe liegt dabei im Ermessen der Eheschließenden. Wichtig: In Polen gilt die kirchliche Trauung auch standesamtlich.

Über Brigitte Jaeger-Dabek 1616 Artikel
Brigitte Jäger-Dabek kennt Polen seit vielen Jahren und ist als freie Journalistin Polen-Expertin. Sie ist Autorin des preisgekrönten Buchs "Länderporträt Polen".