Polen: Gesetz zur In-vitro-Befruchtung verabschiedet

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In-vitro-Infertilisation, Foto: Solis Invicti, flickr.com, CC BY 2.0

In-vitro-Infertilisation,

Am vergangenen Donnerstag wurde vom polnischen Parlament mit dem Gesetzesentwurf der regierenden Bürgerplattform PO zur In-vitro-Fertilisation eines der meistumstrittenen Gesetze der letzten Jahre verabschiedet. Damit bekommt nun auch Polen als letztes Land der Europäischen Union eine gesetzliche Regelung zur Befruchtung im Reagenzglas.

Die liberale Regierungskoalition von Bürgerplattform PO und Bauernpartei PSL versuchte seit Jahren gegen den Widerstand der nationalkatholischen Opposition unter Führung der Recht und Gerechtigkeit PiS und der katholischen Kirche, ein Gesetz durchzubringen. Ein rechtlicher Rahmen sollte der Grauzone ein Ende machen und auch nicht vermögenden kinderlosen Paaren die Reagenzglas- Befruchtung zu ermöglichen. Bisher gab es kein Gesetz und die In-vitro-Befruchtung wurde nur in privaten Kliniken vorgenommen. Die Paare hatten die Kosten dafür allein tragen. Im März 2013 erließ die PO-PSL-Regierung eine Verordnung für ein dreijähriges Programm, das seit dem 1. Juli 2013 läuft. Durch dieses Dekret wurde 15.000 Paaren die In-vitro-Befruchtung finanziert.

Abstimmung mit neuer Parlamentspräsidentin

Das Gesetz wurde mit 261 gegen 176 Abgeordneten Stimmen verabschiedet. Ministerpräsidenten Ewa Kopacz zeigte sich erfreut über die breite Mehrheit. Nun sei es endlich möglich gewesen diesen Bereich rechtlich abzusichern. Das diene vor allem den Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch, die nun aus der Grauzone herausgeholt worden sein. Unfruchtbarkeit sei ein Massenproblem und eine Zivilisationskrankheit, von der rund 1,5 Millionen Paare betroffen sein, fügte Kopacz an.

Möglich ist die In-vitro-Fertilisation in Polen nicht nur für Ehepaare sondern auch für unverheiratete Paare, die in gefestigten Beziehungen leben. Zuvor müssen alle anderen Methoden über mindestens zwölf Monate versagt haben. Das Gesetz erlaubt die Befruchtung von maximal sechs Eizellen oder Embryonenspenden. Die Herstellung von Embryonen beschränkt sich ausschließlich auf den Zweck der künstlichen Befruchtung. Die Vernichtung normal entwicklungsfähiger Embryonen ist bei Strafe verboten. Vor der Abstimmung waren alle vorliegenden Änderungsanträge abgelehnt worden.

Die Leitung der Abstimmung war zugleich die erste Amtshandlung der neuen Parlamentspräsidentin Malgorzata Kidawa-Blonska. Sie hatte sich gegen den einzigen Gegenkandidaten Jerzy Wenderlich vom Bündnis der Demokratischen Linken SLD duchgesetzt. Die von der PO nominierte Kidawa-Blonska erreichte 244 Stimmen gegenüber 44 Stimmen für Wenderlich. Für die absolute Mehrheit hätten bereits 211 Stimmen gereicht. Die größte Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit PiS lehnten beide Kandidaten ab.

Proteste nach der Abstimmung

Allerdings meinen auch einige Experten vom Büro für Rechtsanalysen des Parlaments und dem Obersten Gericht, dass einige Punkte des neuen Gesetzes verfassungswidrig sei könnten. Unter den kritisierten Punkten ist die Freigabe der In-Vitro-Methode nicht nur für Ehepaare. Nach Expertenansicht erlaubt das eben verabschiedete Gesetz auch die in Polen verbotene Adoption durch schwule und lesbische Paare. Auch die Zahl der befruchteten Eizellen wird von den Rechtsexperten als zu großzügig gesehen, obendrein fehle einer Strafe für die Heranbildung von Embryonen außerhalb des menschlichen Körpers. PiS-Mann Stanislaw Karczewski erklärte am vergangenen Freitag im Fernsehsender TVN24 an, dass seine Partei nach der Parlamentswahl und einem eigenen Regierungsantritt das Gesetz ändern würde.

Der polnische Episkopat verbreitete eine Erklärung, in der die Bischöfe acht Punkte des Gesetzes als inakzeptabel benannten. Darunter sind das Einfrieren der Embryonen und die Möglichkeit der Befruchtung nach dem Tod des Spenders, sowie die mögliche Selektion der Embryonen und das ebenfalls mögliche Klonen von Menschen. Der Episkopat hofft nun auf den Senat, der Abänderungen durchsetzen könnte.

Und was meint das Volk?

Im März dieses Jahres hatte die Meinungsforschungsagentur Millward Brown für die Sendung Fakty des Fernsehsenders TVN24 eine Umfrage gestartet. 71% der Befragten meinten, der Präsident solle das Gesetz unterschreiben, wie es ist. 43% von ihnen meinten damit ein eindeutiges „Ja“, 28% ein „Eher Ja“. Nur 19% der Befragten waren dagegen, 9% von ihnen meinten „eher nein“ und 10% entschieden sich für „weiß nicht oder schwer zu sagen“.

Über Brigitte Jaeger-Dabek 1608 Artikel
Brigitte Jäger-Dabek kennt Polen seit vielen Jahren und ist als freie Journalistin Polen-Expertin. Sie ist Autorin des preisgekrönten Buchs "Länderporträt Polen".