Polen: Schlechte Zeiten für Verkehrssünder

In Polen werden Verkehrsverstöße teurer

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Polnische Verkehrspolizei stellt Verkehrssünder, Foto: Polska Zielona Siec, CC-BY-2.0

Polnische Verkehrspolizei stellt Verkehrssünder,

Vom Sommer an wird es teuer für Verkehrssünder in Polen. Das Parlament Sejm hat ein Gesetz zur Straßenverkehrsordnung mit einer Änderung des Bußgeldkatalogs zugestimmt. Nun muss das Gesetz noch vom Senat und dem Präsidenten abgesegnet werden, und könnte noch im Sommer pünktlich zum 27. Juni in Kraft treten. Dann nämlich beginnen die polnischen Sommerferien. Mit dem Inkrafttreten werden Strafen und Bußgelder teils drastisch erhöht.

Die wichtigsten Änderungen bei Bußgeldern und  Strafen im polnischen Straßenverkehr:

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt in Polen 50 km/h, zwischen 23 und 6 Uhr dann 60 km/h. Fahren innerorts mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um zehn Stundenkilometer kostet nach den neuen Vorschriften dann 28 €.
  • Fahrer, die das Tempolimit innerorts um mindestens 50 km / h überschreiten, nimmt die Polizei den Führerschein an Ort und Stelle für drei Monate ab, ein Gerichtsverfahren ist in Polen dafür nicht nötig. Führt der Fahrer trotzdem innerhalb der Strafzeit ein Auto, wird die führerscheinlose Zeit automatisch um weitere drei Monate verlängert. Bei noch einem Verstoß muss die Führerscheinprüfung erneut abgelegt werden.
  •  Außerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Polen auf Landstraßen 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h, auf zweispurigen Schnellstraßen 120 km/h auf Autobahnen 140 km/h. Autofahren außerorts mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um zehn Stundenkilometer schlägt künftig mit 13 € zu Buche. Bei außerorts mehr als 30 km/h über dem Limit, werden 170 € fällig, bei mehr als 50 km/h gar 400 €
  • Fahrer, in deren Auto zwei Personen mehr im Auto mitfahren als die Zulassungsbescheinigung erlaubt, geben ihren Führerschein ebenfalls sofort am Straßenrand für drei Monate ab.
  • Wer unter Drogeneinfluss fährt, und erstmals erwischt wurde, zahlt 5.000 PLN, Wiederholungstäter zahlen das Doppelte.
  • Alkoholsünder haben es künftig richtig schwer. Die bisherige Regelung sah vor bei einem gemessenen Alkoholpegel von 0,2 bis 0,5 Promille einen Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten und eine Geldstrafe von 5.000 PLN vor. Bei mehr als 0,5 Promille trifft den Sünder ein Fahrverbot von mindestens einem Jahr und gegebenenfalls eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Diese Vorschriften werden noch einmal verschärft. Wer erwischt wurde beim Fahren unter Alkoholeinfluss und den Führerschein verloren hat, wird verpflichtet einen Alkomat ins Fahrzeug einbauen zu lassen. Bei mehr als 0,2 Promille Blutalkohol wird damit das Starten des Autos verhindert.

Es bestehen Überlegungen künftig diesen Alkomat an den Autoschlüssel zu koppeln. In jedem Fall sucht man nach technisch zuverlässigen und einfachen Möglichkeiten einen Alkomat grundsätzlich als Zulassungsvoraussetzung in jedes Auto bzw. jeden Schlüssel einbauen zu lassen. Gerichte sollen künftig bei einem Wiederholungstäter auch ein lebenslanges Fahrverbot für alle motorbetriebenen Fahrzeuge aussprechen können.

Grund für diese Verstärkungen sind die immer noch verheerenden Statistikwerte für Verkehrstote. Noch immer verzeichnet Polen mit 87 Verkehrstoten auf einer Million Einwohner und liegt bei der Statistik der Verkehrstoten europaweit auf dem zweitletzten Platz knapp hinter Rumänien. zum Vergleich: Führend sind Schweden mit 30 und Dänemark mit 32 Verkehrstoten auf einer Million Einwohner, Deutschland verzeichnet 41 Verkehrstote/1 Mio. Einwohner. Als Gründe für die hohen Verkehrsopferzahlen in Polen werden die „bravura polska“, die hohe Risikobereitschaft polnischer Autofahrer kombiniert mit Raserei, Alkohol am Steuer und in diesem Punkt besonders die verbreitete Ansicht Verkehrsdelikte seien „Kavaliersdelikts“. Vor allem diesen Gründen sollen die neuen Vorschriften entgegenwirken.

Übrigens: Wer als Ausländer in Polen von der polnischen Version des „Starenkastens“, also eines fest installierten Messgeräts geblitzt wird, kann nicht mehr darauf vertrauen, keine Strafe zahlen zu müssen. Polen ist seit 2014 dem EU-weiten Datenaustausch angeschlossen. Die sichert hier die Vollstreckungshilfe durch das deutsche Bundesjustizministerium.

Über Brigitte Jaeger-Dabek 1608 Artikel
Brigitte Jäger-Dabek kennt Polen seit vielen Jahren und ist als freie Journalistin Polen-Expertin. Sie ist Autorin des preisgekrönten Buchs "Länderporträt Polen".