Im November 1918 war der Erste Weltkrieg für das deutsche Kaiserreich verloren und endete mit dem Friedensvertrag von Versailles, der am 10. Januar 1920 in Kraft trat. Dieser Versailler Vertrag ordnete Volksabstimmungen über den Verbleib des südlichen Ostpreußens beim Reich sowie die Abtrennung von großen Teilen Westpreußens an. Danzig und die engere Umgebung sollte zur „Freien Stadt Danzig“ mit Sonderrechten für Polen zur Sicherung des freien Zugangs zur Ostsee werden. Der Freistaat sollte unter dem Schutz des Völkerbundes und dessen „Hohen Kommissar“ stehen.
Das Staatsgebiet sollte eine Fläche von rund 1966 Quadratkilometern mit den Städten Danzig, Zoppot, Tiegenhof und Neuteich umfassen, und eine Bevölkerung von ca. 400.000 Einwohnern haben, wovon 96 % deutscher und knapp 3 % polnischer Nationalität waren.
Diese Bevölkerungsverhältnisse spiegeln die grundsätzlichen Probleme des Versailler Vertrags und der Gebietsabtrennungen im Osten des Deutschen Reiches wieder. Schon Artikel 13 des Vierzehnpunkteplans von US-Präsident Woodrow Wilson – einer Grundlage des Vertrages – wurde zu einer in dieser Region unerfüllbaren Bedingung. Einerseits sollte als Grundsatz für die Staatszugehörigkeit umstrittener Gebiete nach Wilson nämlich die überwiegende Volkszugehörigkeit der Bewohner sein. Die aber waren im Falle Danzigs weit überwiegend deutsch. Andererseits sollte dem wieder errichteten polnischen Staat ein freier Zugang zur See ermöglicht werden. Konflikte waren also vorprogrammiert, das Konstrukt Danzig wurde zum Zankapfel.
Die neue Freie Stadt Danzig (poln. Wolne Miasto Gda?sk) konstituierte sich am 15. November 1920. Sie bestand als teilsouveräner, selbstständiger Freistaat unter dem Schutz des Völkerbundes von 1920 bis 1939.
Der völkerrechtlich einmalige Status von Danzig wurde der Stadt sowohl gegen den Willen der Polen als auch der überwiegend deutschen Bevölkerung verordnet. Außenpolitisch wurde Danzig nun von Polen vertreten. Außerdem hatte Polen eine Teilhoheit über die Verkehrswege der Stadt und kontrollierte den Hafen.
Der Hafen war der bedeutendste Umschlagplatz für polnische Waren. Seit 1922 bildeten die Freie Stadt Danzig und Polen ein gemeinsames Zollgebiet und eine Wirtschaftsgemeinschaft. Ab 1923 hatte Danzig mit dem Danziger Gulden auch eine eigene, an die britische Währung gekoppelte Währung.
Die Freie Stadt Danzig unterstand dem Schutz des Völkerbundes, der einen Hochkommissar in Danzig einsetzte. Dieser entschied alle Streitigkeiten zwischen dem Freistaat und Polen erstinstanzlich, der Völkerbundsrat trat als letzte Instanz auf.
Am 23.August 1939 setzte der Danziger Senat den Danziger Gauleiter Albert Forster als Staatsoberhaupt ein. Er übernahm am 1. September mit Kriegsbeginn unter Aufhebung der Danziger Verfassung die Macht und erklärte das Gebiet der Freien Stadt Danzig als dem Deutschen Reich wieder eingegliedert.
(c) Brigitte Jäger-Dabek
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Danzig – Backsteingotik und Blechtrommel | Danzig – Auferstanden aus Ruinen | Danzigs Geschichte | Zum Scheitern verurteilt – Die Freie Stadt Danzig | Danziger Sehenswürdigkeiten| Das literarische Danzig
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